Seit dem 1.November 2016 entfällt die Pflicht für Vermieter, ihren Mietern beim Auszug eine Bestätigung auszustellen. Für den einziehenden Mieter bleibt die Meldebestätigung jedoch bestehen.
Seit dem 1.November 2016 entfällt die Pflicht für Vermieter, ihren Mietern beim Auszug eine Bestätigung auszustellen. Für den einziehenden Mieter bleibt die Meldebestätigung jedoch bestehen.
Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin stellt das ersatzlose Fällen eines Baumes eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG dar, sofern der Baum ein prägendes Element der Außenanlage ist.
Ja, das geht. Fahrtkosten zum Vermietungsobjekt zählen als Werbungskosten. Sie können mit einer Pauschale von 0,30€ pro gefahrenen Kilometer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Vermieter sein Objekt nur in größeren zeitlichen Abständen zu Kontrollzwecken aufsucht.
Sucht der Vermieter sein Objekt mit einer hohen Regelmäßigkeit auf, so wird die Vermietung des Objekts als Arbeitstätigkeit angesehen. Die Rolle des Vermieters kommt in diesem Fall der Rolle eines Arbeitnehmers gleich. Daher kann in diesem Fall, wie auch bei Fahrten zur Arbeitsstelle üblich, nur die Entfernungspauschale, also die einfache Entfernung in Kilometern, berechnet werden.